AUFFORDERUNG ZUR BEWERBUNG FÜR DIE ÄMTER DES FRIEDENSRICHTERS UND DES STELLV. FRIEDENSRICHTER FÜR DIE SCHIEDSSTELLEN
In der Stadt Schneeberg ist eine Schiedsstelle eingerichtet. Sie dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter wahrgenommen. Die Amtsperiode eines Friedensrichters und auch seines Stellvertreters dauert fünf Jahre. Ehrenamtlich tätige, durch den Stadtrat der Stadt Schneeberg gewählte und vom Direktor des zuständigen Gerichtes bestätigte Friedensrichter und Stellvertreter des Friedensrichters haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Soweit kein Verdienstausfall entsteht, besteht Anspruch auf eine Entschädigung für ihren Zeitaufwand bei der Ausübung des Ehrenamtes gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Schneeberg.
In der Stadt Schneeberg finden im ersten Quartal des Jahres 2026 die Wahlen eines Friedensrichters und eines stellvertretenden Friedensrichters statt.
Friedensrichter und stellvertretender Friedensrichter müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Interessierte Personen werden ausdrücklich aufgefordert, sich für das Amt des Friedensrichters oder des stellvertretenden Friedensrichters zu bewerben.
Die Bewerbungen sind schriftlich bis zum 19. Januar 2026 an die Stadtverwaltung Schneeberg, Markt 1, 08289 Schneeberg zu richten.
Auskünfte werden erteilt unter Telefon 03772 356 230 oder 231.