Achtung Baustelle! Neugestaltung Frauenmarkt

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Neugestaltung Frauenmarkt und Sanierung Stützmauer Frauenmarkt

 

Der Frauenmarkt ist im Schneeberger Zentrum einer der zentralen Plätze des öffentlichen Lebens und soll hinsichtlich Begehbarkeit, Sicherheit und Zweckmäßigkeit durch eine grundhafte Instandsetzung den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Diese Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz geplant und sollen nun in 2020 zur Ausführung kommen.
Geplant ist der voraussichtliche Baubeginn in der 21. Kalenderwoche ab 18.05.2020 und endet voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche ab dem 09.10.2020.
Das Bauvorhaben wird von der Firma Reinhard Ploschke Hoch- und Tiefbau ausgeführt.
 
Folglich werden beschädigte Granitplatten sowie Treppen und Handläufe instandgesetzt.
Pflanzflächen werden verkleinert, Bäume erhalten und das Wangenmauerwerk ergänzt. Die zwei Tonnengewölbe werden abgedichtet und die Tore sowie der Elektroverteiler für die Marktnutzung erneuert. Auch die Straßenbeleuchtung wird erweitert, insbesondere auf der Treppe zum Markt. Es erfolgen die Einfassung der Beete mit Granitborden sowie der Bau einer Straßenentwässerung.
Ein neues schmiedeeisernes Geländer wird auf der Mauerkrone angebracht, statt den Sitzgelegenheiten aus Naturstein werden neue Bänke und weitere Stadtmöbel aufgestellt. Das Pflaster im Bereich der Kirchgasse und der Oberen Zobelgasse inklusive Kreuzungsbereich wird aufgenommen und verlegt. 
 
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung für PKW/LKW auf der Oberen Zobelgasse und teilweise unter halbseitiger Sperrung der Kirchgasse.
Der Frauenmarkt wird abschnittsweise gesperrt, wie es für die Bauausführung notwendig sein wird. Ein fußläufiges Erreichen ist jedoch ständig garantiert.
Weitere Informationen erhalten die Anlieger über das Bauamt oder die Ausführungsfirma.
Die Baufirma wird  im Vorfeld der Arbeiten per Anwohnerinformation die notwendigen Ansprechpartner, den Zeitraum der Arbeiten und die Frage der Müllentsorgung im Bauzeitraum bekannt geben. Auf Umleitungsbeschilderung wird verzichtet.
 
Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE), von Bund und Land gefördert.