Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/23

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Schulpflichtig werden alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 geboren sind.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Kinder an der Grundschule ihres Schulbezirkes anmelden.


Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei Alleinerziehenden oder Getrenntlebenden ist ein aktueller Bescheid über das zugesprochene Sorgerecht mitzubringen.


Bei Verheirateten erklärt der anmeldende gesetzliche Vertreter mittels Vollmacht, dass sie oder er die Anmeldung des Kindes im Namen des 2. Sorgeberechtigten vorgenommen hat.


Das Vorstellen des Kindes zwecks Überprüfung der Schulfähigkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


Pestalozzi-Grundschule Schneeberg

Dienstag, den 14.09.2021 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch, den 22.09.2021 in der Zeit von   9.00 bis 16.00 Uhr
bzw. nach Vereinbarung


Grundschule „Hans-Marchwitza“ Schneeberg

Dienstag, den 31.08.2021 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag, den 23.09.2021 in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr


Hinweis: Vorbehaltlich der in dieser Zeit jeweils gültigen Coronavorschriften!