Verfügungsfonds - Finanzielle Zuschüsse für Projekte.

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Anträge stellen kann Jeder (Privatpersonen, Interessengemeinschaften oder Vereine), der im Fördergebiet ( siehe Lageplan) ein Projekt umsetzen möchte. Beispiele hierfür sind u.a. Begrünung, Fahrradständer, Hinweisschilder, Spielgeräte, Verschönerungsarbeiten an Gebäuden oder Kunst im öffentlichen Raum, aber auch nichtinvestive Maßnahmen wie Veranstaltungen und imageprägende Maßnahmen wie Druckerzeugnisse.
Für diese Projektförderung stehen jährlich Finanzmittel zur Verfügung, welche als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Der Antragsteller hat selbst einen Beitrag in Höhe von 50 % einzubringen. Als Eigenanteil kann der Antragsteller auch (Arbeits- und Sach-) Leistungen zur Umsetzung der Maßnahme einsetzen.
Der Verfügungsfond der Stadt Schneeberg wird für das Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP) „Barocke Altstadt“ zur Verfügung gestellt und kann auch nur für dieses Gebiet zum Einsatz kommen. Die Grundlage für diesen Verfügungsfonds bildet die Städtebauförderung. Mit diesem Verfügungsfonds sollen alle Akteure im Fördergebiet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen erhalten, die zur Entwicklung und Imageaufwertung des Fördergebietes beitragen.

Formlose Anträge können schriftlich an den Fondsverwalter, die SKE-Kommunalentwicklungsgesellschaft mbH, Grüner Platz 10 in 08289 Schneeberg (Gern auch per E-Mail: ) gesendet werden. Generell muss vor Maßnahmebeginn ein Antrag gestellt werden und eine Zustimmung erfolgen, bereits begonnene Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig.
Für Fragen steht Ihnen die SKE-Kommunalentwicklungsgesellschaft mbH unter Tel. 03772 329058 gern zur Verfügung.

 

 

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