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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Schneeberg ist bemüht, die Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schneeberg.de nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

 


 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

 

An der Beseitigung folgender Barrieren wird derzeit gearbeitet:

  • Nicht alle PDF-Dokumente, welche auf www.schneeberg.de zum Download bereitstehen sind barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Die Navigation auf der Internetseite per Tastatur ist noch nicht vollständig bedienbar. Die Einschränkung der Bedienbarkeit per Tastatur soll zeitnah behoben werden.

 

Nicht barrierefreie Inhalte bzw. Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

 

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

  • verschiedene PDF-Dokumente
  • Video-Dateien ohne Untertitel

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

 

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • sämtliche Kartenfunktionen
  • die Bereitstellung von Informationen zur Gebärdensprache und Leichte Sprache fehlen derzeit auf www.schneeberg.de

 

Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.

 

Bitte beachten Sie, dass ältere Browser teilweise Inhalte nicht einwandfrei darstellen können. Bitte verwenden Sie daher einen aktuellen Web-Browser. 

 

 

Durchsetzungsverfahren & Hinweis zur Schlichtungsstelle

 

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website www.schneeberg.de unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

 

Kontakt zur Sächsischen Durchsetzungsstelle

Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Mail:
Telefon: 0351-564 121 66
Fax: 0351-564 121 69

> zur Webseite


Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen


Albertstraße 10, 01097 Dresden

Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Mail:
Telefon: 0351-564 121 61
Fax: 0351-564 121 69

> zur Webseite

KONTAKT & FEEDBACK

 

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auf www.schneeberg.de auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

 

Tel: 03772 356-203

Mail: