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Glück

auf!

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Bauen

 

 

Baugrundstück Flurstück 1066/76 & 1066/56

Weitere Informationen
erhalten Sie im Liegenschaftsamt

Tel. 03772 356-207

BAULEITPLANUNG

 

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Deren Vollzug erfolgt gemäß den Regelungen des BauGB zweistufig. Die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.


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