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GESETZESÄNDERUNG FÜR PASSBILDER AB 01.05.2025

Reisepass (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Reisepass

Ab 01.05.2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Bereich der Lichtbildanforderung betrifft. Es dürfen ab dann nur noch digitale Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten, wie Personalausweise und Reisepässe akzeptiert werden. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.

 

Ein digitales Lichtbild kann auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotodienstleister an die Behörde übermittelt oder direkt in der Behörde angefertigt werden. Für die Anfertigung eines Lichtbildes bei der Behörde fallen zusätzliche Gebühren an. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes gern zur Verfügung.

 

Hinweis:

Die Reisezeit steht vor der Tür – bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente. Die derzeitige Wartezeit für die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes beträgt ca. 5 Wochen, hinzu kommt ein Zeitraum von ca. 2 bis 5 Wochen für die Fertigstellung des Dokumentes.