INFORMATIONEN DES STEUERAMTES ZUR GRUNDSTEUER
Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird - ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiungen zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen. Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können. Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich. An einer Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.
Für Fragen stehen Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt oder die Mitarbeiter im Steueramt der Stadtverwaltung Schneeberg gern zur Verfügung.














