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Informationen zur Kommunalwahl am 26.05.2019

Informationen zur Kommunalwahl am 26.05.2019 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Informationen zur Kommunalwahl am 26.05.2019

Allgemeine Informationen zur Wahl
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Schneeberg. Er besteht aus den 22 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzender. Die letzte Stadtratswahl war am 25. Mai 2014.

Am 26. Mai 2019 findet die nächste Wahl des Stadtrates statt.

 

Für die Wahl liegen insgesamt neun Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen vor. Der Gemeindewahlausschuss hat alle diese Wahlvorschläge zugelassen.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Stadtratswahl ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Schneeberg wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?
Die Stadträte werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist das gesamte Stadtgebiet von Schneeberg. Die Wahl der Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgt.


Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden können.


Informationen zu den Wahlen der Ortschaftsräte


Allgemeine Informationen zur Wahl
Für die Ortschaft Lindenau gilt die Ortschaftsverfassung. Damit wird für diese Ortschaft ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher gewählt. Ein Ortschaftsrat besteht aus sieben Ortschaftsräten und dem Ortsvorsteher. Die letzte Ortschaftsratswahl fand am 25. Mai 2014 statt.

Die nächste Wahl zum Ortschaftsrat findet gemeinsam mit der Stadtratswahl am Sonntag, dem 26. Mai 2019, statt. Der Gemeindewahlausschuss konnte die für die Ortschaftsratswahl eingereichten 2 Wahlvorschläge zur Wahl zulassen.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Ortschaftsratswahl ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in der Ortschaft wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?
Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der Ortschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist die Ortschaft. Die Wahl der Ortschaftsräte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgt. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden können.

Weitere Informationen