Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Glück

auf!

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Änderung Parkgebührenverodnung

geänderte Parkgebührenordnung (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: geänderte Parkgebührenordnung

Termin: ab dem 01.06.2024
Ort: Schneeberg, gebührenpflichtige Parkplätze
Gegenstand: Änderung Parkgebührenverordnung

 

Die Parkgebührenverordnung der Stadt Schneeberg wurde neu gefasst und wurde vollständig im Schneeberger Stadtanzeiger vom 02.05.2024 bekanntgemacht.

Zur allgemeinen Information möchten wir noch einmal auf die inhaltlichen Schwerpunkte hinweisen:

 

 

Tarifzonen und Bewirtschaftungszeit

 

Die Parkflächen werden in folgende zwei Tarifzonen gegliedert:
Tarifzone 1: Markt inkl. am Rathaus sowie Fürstenplatz
Tarifzone 2: Topfmarkt, Topfmarktgasse, Ritterstraße und Seminarstraße

 

Die Bewirtschaftungszeit wird Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt.

 

 

Höhe der Parkgebühren

 

Für das Parken auf Parkflächen… werden folgende Gebühren erhoben:

 

Tarifzone 1:

je angefangene halbe Stunde  1,00 EUR

Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden.

 

Tarifzone 2:

Das Parken ist in der ersten halben Stunde gebührenfrei.

Nach dem gebührenfreien Zeitraum werden Parkgebühren erhoben:

je angefangene halbe Stunde  0,50 EUR

Die Höchstparkdauer beträgt 4 Stunden.