SCHULBEGINN 2027
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2027/2028
Ihr Kind ist zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren? Dann wird es mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig. Wir freuen uns!
Die Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2027/2028 findet an folgenden Terminen statt:
24.06.2026 07:45 Uhr bis 17:00 Uhr
02.07.2026 07:45 Uhr bis 12:30 Uhr
Die Anmeldung ist nach Rücksprache zu einem anderen Termin möglich, muss jedoch bis zum 15.09.2026 erfolgen. Individuelle Vereinbarungen sind unter der Telefonnummer 03772 20813 oder per E-Mail unter möglich.
Bitte mitbringen:
• Geburtsurkunde des Kindes
• Personalausweis der Anmeldenden
• Impfausweis zum Nachweis vom Masernschutz bzw.
Nachweis einer Kontraindikation gem. Paragraph 20
Absatz 9 Infektionsschutzgesetz.
Die Anmeldung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Sollte ein Elternteil die Anmeldung nicht unterschreiben können, ist bei gemeinsamen Sorgerecht eine Vollmacht (siehe "Formulare") des fehlenden Elternteils vorzulegen. Er bestätigt darin, dass der anwesende Elternteil die Anmeldung in seinem Namen vornimmt. Bei Alleinerziehenden oder Getrenntlebenden ist ein aktueller Bescheid über das zugesprochene Sorgerecht mitzubringen.
Damit keine langen Wartezeiten entstehen, führen wir KEINE Schulaufnahmetests mit den zukünftigen Schulanfängern durch. Ihr Kind muss daher nicht mit zur Schulanmeldung kommen. Für eine spielerische Feststellung des Lernstandes und für ein kurzes Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen Hinweise zum Entwicklungsstand Ihres Kindes geben möchten, laden wir Ihr Kind und Sie zu einem gesonderten Termin ein. Wir vereinbaren den Termin zur Schulanmeldung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung erfolgt durch Kinder- und Jugendärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie werden dazu extra kontaktiert.
Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?
Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Sollte ihr Kind bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, KÖNNEN Sie Ihr Kind zur Einschulung anmelden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn Ihr Kind den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzt. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin.
Sollten Sie für Ihr Kind den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft anstreben, melden Sie uns dies bitte ebenfalls.
Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Durch das Kultusministerium wird für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung eröffnet.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
• es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich.
Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen. Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Die veröffentlichten Schulanmeldetermine für Ihre Grundschule sind zu beachten.
Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden:



















